Brutto-Prinzip

Alle Angestelltenvereine, auch der AVS, müssen das Brutto-Prinzip für die Mitglieder­beiträge ab 1.1.2016 anwenden.

Jedes Mitglied muss den Brutto-Beitrag bezahlen. Nachdem das Mitglied dann im Folgejahr seinen Soli-Ausweis an den AVS abgegeben hat, muss der AVS die Rückvergütung an das Mitglied auszahlen. Dieser Ablauf muss zwingend jedes Jahr wiederholt werden.

Soli-Beitrag (Solidaritätsbeitrag):
- CHF 5.- pro Monat oder CHF 60.- pro Jahr
- vom Lohn aller Mitarbeitenden abgezogen durch HR
- Kader und Lehrlinge sind ausgenommen

Soli-Ausweis (Ausweis (Papier), welches die Entrichtung der Solidaritätsbeiträge des Beitragsjahres bestätigt):
- im Folgejahr durch HR erstellt
- bestätigt die bezahlten Soli-Beiträge im Beitragsjahr
- Kader und Lehrlinge erhalten keinen Soli-Ausweis

Obwohl der Soli-Beitrag allen Mitarbeitenden (ausser Kader und Lehrlinge) abgezogen wird, hat der AVS nur ein Anrecht auf die Beiträge seiner Mitglieder.

Nach der Kontrolle der Soli-Ausweise zahlt der AVS die Rückvergütung (max. 170.-) an die Mitglieder,
abhängig von Soli-Ausweis und Mitgliedschaft:
- Rückerstattung Soli-Beitrag Vorjahr  max. Fr. 60.-  (nur Mitglieder, die gültigen Soli abgegeben haben)
- Zuwendung aus Kollektivmitgliedschaft Vorjahr  max. Fr. 110.-  (alle Mitglieder ohne Lehrlinge)

Die Rückvergütungen für Mitgliederbeitrag 2023 und Soli 2023 werden ab ca Juli 2024 an die Mitglieder überwiesen, falls alle Bedingungen erfüllt sind
(als Mitglied 2023 beim AVS angemeldet; Beitrag 2023 an AVS bezahlt; Soli 2023 bei AVS eingetroffen; Bankverbindung bekannt).